Grundlagen für die Neugestaltung der unteren Erft zwischen Bergheim-Kenten und Neuss
Die Erft prägt das Rheinische Revier und trägt zugleich die Spuren seiner Industrie- und Bergbaugeschichte. Über Jahrzehnte nahm die untere Erft große Mengen Grundwasser (bergmännisch: Sümpfungswasser) auf, die zur Trockenhaltung des Tagebaus Hambach abgepumpt wurden. Damit sie dieses Wasser sicher ableiten konnte, wurde der Fluss verbreitert, begradigt, teilweise mehrfach verlegt und befestigt.
Mit dem Ende der Braunkohlenförderung verändern sich die Abflussverhältnisse der Erft grundlegend. Die Sümpfungswassermengen gehen vollständig zurück, während der natürliche Grundwasseranschluss noch über Jahrzehnte ausbleibt. Dann kann die Erft in ihrem breiten, tiefen und teilweise aufgestauten Flussbett besonders bei Niedrigwasser ihre wasserwirtschaftlichen, ökologischen und sozioökonomischen Funktionen nicht mehr zuverlässig erfüllen.
Der Erftumbau ist deshalb notwendig und zugleich eine große Entwicklungschance. Die künftige Erft kann Hochwasser besser in ihren Auen zurückhalten, Städte und Landschaften als blau-grüne Infrastruktur verbinden, Lebensräume vernetzen und dort, wo es die übrigen Funktionen zulassen, neue Orte für Erholung, Bewegung und Naturerleben schaffen. Je nach Abschnitt reicht die Aufgabe von technischen Anpassungen bis zur naturnahen Neugestaltung.
Die auf dieser Seite genannten Informationen geben die Sachlage mit Daten- und Planungsstand vom 31. Juli 2026 wieder.
Priorisierung: Zielhorizonte 2030 und 2038
Vorrang erhalten vor allem Abschnitte mit starkem Rückstaueinfluss (wegen des größten gewässerökologischen Risikos), hoher Bedeutung für den Strukturwandel und realistischen Umsetzungsvoraussetzungen. Die priorisierten Abschnitte sollen möglichst bis 2030, die weiteren Abschnitte bis 2038 baulich umgesetzt werden. Diese Horizonte dienen der Steuerung; sie sind keine Garantie für den Abschluss jedes einzelnen Vorhabens.
Bündelung: Beispiel Erftaue Kapellen (Abschnitte 6–9)
Bei der Erftaue Kapellen wurden vier ursprüngliche Abschnitte zu einem mehr als sechs Kilometer langen Planungsraum zusammengeführt. Ein gemeinsames Verfahren und ein gemeinsames Bodenmanagement können Schnittstellen reduzieren, Zeit sparen und die ortsnahe Verwendung von Boden erleichtern. Gleichzeitig wächst die Zahl der betroffenen Flächen, Nutzungen und fachlichen Beziehungen. Die Bündelung macht die Planung damit zusammenhängender, zugleich aber auch anspruchsvoller.
Kommunikation als Teil der Umsetzung
Mit der Kampagne Erft.Bewegt. begleitet KOMM.RHEIN.REVIER. den Erftumbau als Gesamtprozess kontinuierlich kommunikativ. Die Kommunikation setzt damit früher an als die Information zu einzelnen Baumaßnahmen: Sie erklärt Planungsstände, Zielbilder, Chancen, Unsicherheiten und Zuständigkeiten und macht sichtbar, was sich für Anwohnerinnen und Anwohner, Kommunen und die Region verändern kann. Der Austausch mit Betroffenen, Verbänden, Politik und Öffentlichkeit wird entsprechend dem Planungsfortschritt schrittweise aufgebaut. KOMM.RHEIN.REVIER. trifft keine Planungs-, Zulassungs- oder Bauentscheidungen.
Aktueller Stand von Planung und Umsetzung
Die folgende Übersicht bildet den Stand vom 31. Juli 2026 ab und zeigt, wie weit die Planungen fortgeschritten sind und welche nächsten Schritte angestrebt werden. Ein belastbarer Baubeginn kann in der Regel erst nach Zulassung, Rechteklärung, Flächenverfügbarkeit und gesicherter Finanzierung benannt werden.
Erftaue Kapellen (6–9): Abschluss der Entwurfsplanung im Herbst 2026; Vorlage der Genehmigungsunterlagen zur Vorabprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Winter 2026/27 angestrebt.
Mühle Kottmann (10): Erörterungstermin im Januar 2026; die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für den frühen Herbst 2026 avisiert.
Kasterer Mühlenerft (16): Genehmigungsunterlagen für Durchgängigkeit, Sohlanpassung und Strukturverbesserung werden erarbeitet; Einreichung Ende 2026 angestrebt.
Bedburger Mühlenerft (17): Genehmigungsunterlagen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit werden erarbeitet; Einreichung Ende 2026 angestrebt.
Glesch (20): Ergänzende Antragsunterlagen wurden der Bezirksregierung Köln im Januar 2026 vorgelegt.
Soll-Ist-Vergleich als laufende Steuerungsaufgabe
Der gemeinsame Terminplan beschreibt, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt erreicht werden sollen. Regelmäßig wird geprüft, ob der tatsächliche Planungs- und Verfahrensstand damit übereinstimmt. Fehlen in einem Abschnitt wichtige Voraussetzungen, können zunächst Abhängigkeiten geklärt, vorbereitende Arbeiten verstärkt oder räumlich, technisch und rechtlich früher umsetzbare Abschnitte vorgezogen werden. So werden sowohl die Planungskapazitäten als auch die Reihenfolge der späteren baulichen Umsetzung fortlaufend an den tatsächlichen Stand angepasst.
Bereits umgesetzte Abschnitte als Werkzeugkasten
Vier bereits umgestaltete Abschnitte zeigen, wie unterschiedlich die Erft weiterentwickelt werden kann. Ihre Erfahrungen mit Gewässerverlegung, Auenanbindung, Hochwasserrückhalt und Strömungslenkung bilden einen Werkzeugkasten für weitere Vorhaben, ohne die örtliche Planung zu ersetzen.



