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Erft.Bewegt.

Fakten zum Erftumbau

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Wassertropfen

Grundlagen für die Neugestaltung der unteren Erft zwischen Bergheim-Kenten und Neuss

Die Erft prägt das Rheinische Revier und trägt zugleich die Spuren seiner Industrie- und Bergbaugeschichte. Über Jahrzehnte nahm die untere Erft große Mengen Grundwasser (bergmännisch: Sümpfungswasser) auf, die zur Trockenhaltung des Tagebaus Hambach abgepumpt wurden. Damit sie dieses Wasser sicher ableiten konnte, wurde der Fluss verbreitert, begradigt, teilweise mehrfach verlegt und befestigt.

Mit dem Ende der Braunkohlenförderung verändern sich die Abflussverhältnisse der Erft grundlegend. Die Sümpfungswassermengen gehen vollständig zurück, während der natürliche Grundwasseranschluss noch über Jahrzehnte ausbleibt. Dann kann die Erft in ihrem breiten, tiefen und teilweise aufgestauten Flussbett besonders bei Niedrigwasser ihre wasserwirtschaftlichen, ökologischen und sozioökonomischen Funktionen nicht mehr zuverlässig erfüllen.

Der Erftumbau ist deshalb notwendig und zugleich eine große Entwicklungschance. Die künftige Erft kann Hochwasser besser in ihren Auen zurückhalten, Städte und Landschaften als blau-grüne Infrastruktur verbinden, Lebensräume vernetzen und dort, wo es die übrigen Funktionen zulassen, neue Orte für Erholung, Bewegung und Naturerleben schaffen. Je nach Abschnitt reicht die Aufgabe von technischen Anpassungen bis zur naturnahen Neugestaltung.

Die auf dieser Seite genannten Informationen geben die Sachlage mit Daten- und Planungsstand vom 31. Juli 2026 wieder.

Renaturierung der Erft bei Neuss-Gnadental

Warum muss sich die untere Erft verändern?

Veranlassung für den Erftumbau

Die untere Erft ist auf große Sümpfungswassermengen zugeschnitten. Fallen diese Einleitungen 2030 weg, reduzieren sich Abflussmenge und -geschwindigkeit, in Stauhaltungen kann die Strömung sogar stagnieren und der Wasserkörper heizt sich auf. Qualitätsprobleme in kritischen Phasen sind zu befürchten. Der Erftumbau muss deshalb Flussbett, Auen, Stauhaltungen und Nutzungen abschnittsweise aufeinander abstimmen, damit die Erft ihre Funktionen für Menschen, Tiere und Pflanzen dauerhaft erfüllt.

Ein für den Bergbau ausgebauter Fluss

Über Jahrzehnte wurde die untere Erft verbreitert, vertieft, begradigt, befestigt und teilweise verlegt, um die Sümpfungswassermengen abzuleiten und den Tagebauen zu weichen. Der Fluss erhielt damit vor allem eine technische Aufgabe: das zur Trockenhaltung des Tagebaus Hambach abgepumpte Grundwasser sicher aufzunehmen und abzuleiten.

Diese Nutzung prägt die Erft bis heute. Das teilweise aus bis zu 400 Meter Tiefe gepumpte und eingeleitete Grundwasser ist sehr warm; zudem muss die Erft mit diesem Wasser beispielsweise größere Eisenmengen abtransportieren. Der hohe und weitgehend gleichförmige Abfluss ließ kaum Raum für die Bildung vielfältiger natürlicher Strukturen und machte häufig technische Sicherungen an Ufer und Sohle erforderlich. Querbauwerke und historische Stauanlagen verzögern den freien Abfluss auf langen Abschnitten zusätzlich.

Durch die bergbaubedingt abgesenkten Grundwasserstände fehlt der Erft voraussichtlich bis etwa 2070 der natürliche Grundwasserzustrom. Zugleich versickert bis dahin weiterhin mehr Wasser aus dem Fluss in den Untergrund. Das wirkt sich nach dem Rückgang der Sümpfungswassereinleitungen besonders stark auf den Niedrigwasserabfluss aus. Ohne Anpassung kann das breite und teilweise aufgestaute Gewässer als ökologisches System seine Aufgaben zunehmend schlechter erfüllen: Regenwasser und gereinigtes Abwasser sicher aufzunehmen und abzuleiten, Lebensraum zu bieten und einen qualitätsvollen Landschaftsraum zu bilden.

Das Perspektivkonzept untere Erft von 2005

Mit dem Perspektivkonzept untere Erft von 2005 haben das Land Nordrhein-Westfalen und der Erftverband die künftige Entwicklung der unteren Erft gebündelt. Das Konzept beschreibt, wie der rund 40 Kilometer lange Abschnitt zwischen Bergheim-Kenten und Neuss an geringere Abflüsse und an die wasserrechtlichen Ziele angepasst werden kann. Damals war die schrittweise Umsetzung noch bis zum erwarteten Bergbauende 2045 vorgesehen.

  • Ausgangslage: ein begradigter, befestigter und teilweise aufgestauter Fluss, dessen warmes und stofflich belastetes Wasser die typischen Lebensraumbedingungen für die Erft unerreichbar machten.
  • Planungsraum: rund 40 Kilometer untere Erft, gegliedert in ursprünglich 23 Planungs- und Bauabschnitte.
  • Zielrichtung: Anpassung an die Wasserführung nach dem Bergbau, naturnähere Strukturen, mehr Hochwasserrückhalt und Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
  • Langfristigkeit: ein schrittweiser Umbau bis 2045, ein Zeitrahmen, der durch den vorgezogenen Kohleausstieg nicht mehr zur Verfügung steht.

Welche rechtlichen, politischen und planerischen Maßstäbe gelten?

Maßgebende Grundlagen

Rechtliche Vorgaben für die Gewässerentwicklung, Leitentscheidungen des Landes für die Zukunft des Rheinischen Reviers und bestehende Vereinbarungen setzen den Rahmen für den Erftumbau. Sie sichern, dass die Neugestaltung den Wasserhaushalt nach dem Bergbau dauerhaft bewältigt, die Gewässerziele unterstützt und öffentliche wie private Belange in geregelten Verfahren berücksichtigt.

Rechtlicher und planerischer Rahmen

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geben die Ziele für die Entwicklung der Gewässer vor. Der Bewirtschaftungsplan Nordrhein-Westfalen, das Maßnahmenprogramm und die Planungseinheiten-Steckbriefe konkretisieren diese Vorgaben. Die Blaue Richtlinie beschreibt, wie eine möglichst naturnahe und eigendynamische Entwicklung fachlich geplant werden muss. Die besonderen Randbedingungen im Rheinischen Revier werden im sogenannte Hintergrundpapier Braunkohle berücksichtigt.

Hinzu kommen die bergbaulichen und landespolitischen Rahmenbedingungen. Die Leitentscheidungen des Landes formulieren die landespolitischen Ziele für den Kohleausstieg und die weitere Entwicklung des Rheinischen Reviers. Sie sind selbst nicht unmittelbar rechtsverbindlich, bilden aber einen wichtigen politischen Rahmen für die nachfolgenden Planungs- und Fachverfahren. Daneben regeln Rahmenvereinbarungen die Zusammenarbeit, die Finanzierung und das langfristige Flächenmanagement. Der Erftumbau beruht damit nicht auf einem frei gewählten Landschaftsbild, sondern auf einem miteinander verknüpften rechtlichen, wasserwirtschaftlichen, bergbaulichen und landespolitischen Auftrag.

Zuständigkeiten und Entscheidungen

Erftverband
Aufgaben: Vorhabenträger: entwickelt die Planungen, stellt die Genehmigungsanträge, setzt genehmigte Maßnahmen um und unterhält die Erft.
Entscheidungsbereich: Legt die zu prüfenden Varianten und Anträge vor, erteilt sich aber nicht selbst die Genehmigung und kann bestehende Rechte nicht einseitig ändern.

Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln
Aufgaben: Genehmigungsbehörden für die wasserrechtlichen Verfahren des Erftumbaus; prüfen die Anträge, beteiligen Behörden und Öffentlichkeit und wägen die Belange ab.
Entscheidungsbereich: Erlassen die Zulassungsentscheidungen mit Auflagen.

Bezirksregierung Arnsberg
Aufgaben: Bergbehörde; zuständig für die Zulassung und Überwachung bergbaulicher Maßnahmen, soweit diese die Rahmenbedingungen des Erftumbaus berühren.
Entscheidungsbereich: Genehmigt nicht die Maßnahmen des Erftumbaus selbst.

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Aufgaben: Verantwortet auf Landesebene die wasserwirtschaftlichen Leitbilder und den jeweils geltenden Bewirtschaftungsplan Nordrhein-Westfalen nach der Wasserrahmenrichtlinie und steuert die Landesförderung.
Entscheidungsbereich: Legt die fachlichen und förderpolitischen Rahmenbedingungen fest und entscheidet im Rahmen des Landeshaushalts über Fördermittel. Die Genehmigung der einzelnen Vorhaben obliegt den zuständigen Bezirksregierungen.

RWE Power AG
Aufgaben: Pflichten aus bergbaurechtlichen Genehmigungen und Vereinbarungen; Erftstützung und Reduzierung bergbaubedingter Belastungen für die Erft; Mitwirkung bei bergbaubedingten Folgen, Flächen und Infrastruktur.
Entscheidungsbereich: Erfüllt festgelegte Verpflichtungen; offene Fragen werden in Verfahren und Vereinbarungen geklärt.

Kommunen und Kreise
Aufgaben: Stadtentwicklung, Wege, Freiraum, Infrastruktur, Flächen und örtliche Interessen. Sind Mitglieder des Erftverbandes.
Entscheidungsbereich: Kommunale Planungen und Vereinbarungen; keine wasserrechtliche Zuständigkeit.

Inhaber von Staurechten / Betreiber von Mühlenanlagen
Aufgaben: Einhaltung der jeweiligen wasserrechtlichen Rechte, Pflichten und Auflagen.
Entscheidungsbereich: Änderungen oder Einschränkungen werden im Einzelfall durch die zuständigen Behörden entschieden.

KOMM.RHEIN.REVIER.
Aufgaben: Zentrale Kommunikation, Einordnung und Ansprechstelle.
Entscheidungsbereich: Keine Planung, Zulassung oder Bauentscheidung.

Gesetzliche Grundlagen

EU-WRRL und WHG:
Entwicklungsziele für Gewässer, Verschlechterungsverbot sowie rechtlicher Rahmen für Planung und Zulassung
Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und PE-Steckbriefe:
Konkrete Ziele, Maßnahmen und örtlicher Handlungsbedarf an der unteren Erft
Blaue Richtlinie NRW:
Fachliche Leitlinie für eine naturnahe und möglichst eigendynamische Gewässerentwicklung
Hintergrundpapier Braunkohle:
Wasserwirtschaftliche Begründung für die Inanspruchnahme von abweichenden Bewirtschaftungszielen und Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
Leitentscheidungen des Landes Nordrhein-Westfalen:
Landespolitische Ziele für den Kohleausstieg und die weitere Entwicklung des Rheinischen Reviers; wichtige Leitplanken für die nachfolgenden Planungs- und Fachverfahren
Rahmenvereinbarungen 2008/2009:
Regelungen zur Zusammenarbeit, zu Beiträgen, zum Flächenmanagement und zur Einbindung landwirtschaftlicher Belange
Steuerungsgruppe zum Erftumbau:
Bündelung der fachlichen Abstimmung; die formellen Entscheidungen bleiben bei den zuständigen Behörden

Zielkonformität als Voraussetzung für die Zulassung

Der Erftverband entwickelt Varianten und erarbeitet vollständige, prüffähige Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Anschließend prüfen die zuständigen Genehmigungsbehörden, ob eine Planung die wasserrechtlichen Ziele unterstützt, eine Verschlechterung vermeidet und die Folgen für Menschen, Natur, Eigentum und bestehende Nutzungen angemessen berücksichtigt. Dazu gehören fachliche Prüfungen, Beteiligung und eine nachvollziehbare Abwägung.

Die wasserrechtlichen Ziele gelten unabhängig vom Zeitpunkt des Kohleausstiegs. Auch bei länger anhaltender Sümpfung hätte die untere Erft schrittweise in einen besseren Zustand versetzt werden müssen. Der vorgezogene Kohleausstieg verschärft jedoch den Zeitdruck: Die bergbaubedingte Veränderung der Wasserführung tritt früher ein und macht die bauliche Anpassung deutlich dringlicher.

Welche Funktionen und Zustände sollen erreicht werden?

Ziele für die zukünftige Erft

Die zukünftige Erft einschließlich der Aue muss ein vielfältiges, dynamisches, artenreiches und klimaresilientes Ökosystem werden, in dem eigendynamische Veränderungsprozesse dominieren. Jeder Abschnitt erhält eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Lösung, die Wasserführung, Hochwasserschutz, Durchgängigkeit, Auenentwicklung und bestehende Nutzungen dauerhaft miteinander in Einklang bringt. Wo es die übrigen Funktionen zulassen, macht sie den Fluss zudem erlebbar.

Zielsystem des Perspektivkonzepts

Das Perspektivkonzept verbindet wasserwirtschaftliche, ökologische und räumliche Ziele. Die Erft soll künftig möglichst frei fließen und sich innerhalb verlässlicher Grenzen entwickeln können. Wanderhindernisse sollen beseitigt oder umgangen werden. Wo mehrere Gewässerstränge bestehen, braucht die deutlich geringere Wasserführung einen funktionsfähigen Hauptlauf.

  • Wasserwirtschaft: stabile Abflussverhältnisse schaffen, Aufenthaltszeiten in Rückstaubereichen verkürzen und den Sedimenttransport verbessern.
  • Hochwasservorsorge: geeignete Auen anbinden, zusätzlichen Rückhalt schaffen und Wasser möglichst in Talräume lenken, in denen es sich schadlos ausbreiten kann.
  • Anpassung an Klimafolgen: Fluss und Aue auf geringere Abflüsse, Hitze, Trockenphasen und Starkregen ausrichten.
  • Ökologischer Zustand: Durchgängigkeit und Strukturvielfalt verbessern sowie miteinander verbundene Lebensräume für Pflanzen und Tiere schaffen.
  • Abwasser und Wasserkreislauf: die Erft als Vorfluter für Regenwasser und gereinigtes Abwasser sowie als belastbaren Teil des regionalen Wasserkreislaufs sichern.
  • Raum und Identität: die Erft als prägendes Gewässer des Reviers erhalten und als vielfältigen Landschaftsraum weiterentwickeln.
  • Naherholung: Zugänglichkeit, Wege, Aufenthaltsmöglichkeiten und Naturerleben ermöglichen, wo Hochwasserschutz, Gewässerentwicklung und Daseinsvorsorge nicht beeinträchtigt werden.

Welche Maßnahmen diese Ziele tragen

Welche Maßnahme geeignet ist, entscheidet sich am jeweiligen Ort. Gefälle, Rückstau, verfügbare Flächen, Siedlungsnähe, Nebengewässer, Wege und bestehende Rechte bestimmen, in welchem Umfang eine naturnahe Neugestaltung möglich ist.

A) Neuer, frei fließender Lauf in Tallage mit Auenanbindung
Umgeht ungünstige Hochlagen, Rückstau und Wanderhindernisse; verbindet den Fluss wieder mit der Aue.
Beim Erftumbau bereits realisiert im Vogelwäldchen sowie in Gnadental und Glesch.

B) Primär- oder Sekundäraue
Schafft Entwicklungsraum innerhalb festgelegter Grenzen und zusätzlichen Hochwasserrückhalt.
Beim Erftumbau bereits realisiert in der Sekundäraue Bedburg.

C) Aufwertung im vorhandenen Bett
Leitstrukturen aus Holz oder Stein lenken die Strömung; Grundprobleme von Rückstau oder Hochlage können bestehen bleiben.
Beim Erftumbau bereits realisiert in Frimmersdorf und an der Kasterer Mühlenerft.

Konkretes Zielsystem am Beispiel Mühle Kottmann (Abschnitt 10)

Am Beispiel des Abschnitts Mühle Kottmann wird sichtbar, wie viele Funktionen in einer konkreten Planung zusammenkommen. Das Zielsystem verbindet Gewässerentwicklung, Hochwasservorsorge, technische Sicherheit und die Nutzung des Raums:

  • Leitbildkonforme Gestaltung und eigendynamische Entwicklung
  • Reaktivierung der Erftaue
  • Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Erft
  • Anpassung an die künftigen Abflussverhältnisse nach dem Sümpfungsende
  • Zukunftsweisender Hochwasserschutz
  • Berücksichtigung von Siedlungsentwässerung und Nebengewässern
  • Sicherung des Brandschutzes an der Mühle Kottmann
  • Bodenschutz und möglichst ortsnaher Massenausgleich
  • Abstimmung von Wegenetz und Besucherlenkung

Das Beispiel zeigt: Der Erftumbau besteht nicht aus einer einzelnen Baumaßnahme. Vielmehr werden mehrere Funktionen räumlich aufeinander abgestimmt. Nicht jedes Ziel kann an jedem Ort gleich stark ausgeprägt werden. Jede Planung muss jedoch zu einer dauerhaft funktionsfähigen Erft und zu einem sicheren, nutzbaren Umfeld beitragen.

Welchen Nutzen kann ein funktionsfähiger Fluss- und Auenraum entfalten?

Potenziale für die Region

Ein lebendiger Fluss- und Auenraum ist blau-grüne Infrastruktur. Er kann Wasser zurückhalten, Hitze- und Starkregenfolgen abmildern, Lebensräume verbinden und neue Wege, Aufenthaltsorte und Naturerlebnisse schaffen. So wird die notwendige Anpassung der Erft zu einem sichtbaren Teil des Strukturwandels.

Ökosystemleistungen sichtbar machen

Ein Fluss leistet mehr, als Wasser von einem Ort zum anderen zu transportieren. Zusammen mit seiner Aue beeinflusst er den Wasserhaushalt, bietet Lebensraum, prägt Ortsbilder und schafft Freiräume. Der Begriff Ökosystemleistung beschreibt diesen Nutzen für Menschen und Natur. Er macht sichtbar, warum sich der Wert des Erftumbaus nicht auf eine einzelne Kennzahl reduzieren lässt.

  • Wasser, Natur und Klima zusammen denken: Gewässer, Aue, Freiraum und Siedlung können zu einer leistungsfähigen blau-grünen Infrastruktur zusammenwachsen. Vielfältigere Strukturen schaffen Rückzugsräume, stärken die Biodiversität und verbinden bislang getrennte Biotope. Kühlende Freiräume und mehr Rückhalt helfen, Landschaften an Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen.
  • Hochwasservorsorge stärken: Wo der Erft mehr Raum zur Verfügung steht, können Auen Hochwasser zurückhalten oder Abflussspitzen dämpfen.
  • Die wasserwirtschaftliche Funktion der Erft sichern: Die Erft muss auch künftig Regenwasser und gereinigtes Abwasser zuverlässig aufnehmen und ableiten können. Dafür schafft der Erftumbau die notwendigen Voraussetzungen.
  • Die Erft als verbindenden Raum der Region und für die regionale Identität stärken: Wo neue Zugänge, Wege und erlebbare Flussräume entstehen, kann die Erft stärker in das Bewusstsein der Menschen rücken. Sie verbindet Orte entlang ihres Laufs, macht den Wandel des Rheinischen Reviers sichtbar und kann sich zu einem identitätsstiftenden Bezugspunkt für die Region entwickeln.
  • Entwicklung entlang der Erft verbinden: Der Fluss- und Auenraum kann Siedlungen, Freiräume und Landschaft miteinander verknüpfen. Eine abgestimmte Planung schafft ein durchgängiges blau-grünes Band und unterstützt die klimaangepasste Entwicklung des Rheinischen Reviers.

Hochwasserschutz als besonders greifbarer Mehrwert

Zusätzlicher Rückhalteraum nach aktuellem Planungsstand bei anstehenden Vorhaben:

Erftaue Kapellen (Abschnitt 6–9): ca. 300.000–400.000 m³
Mühle Kottmann (Abschnitt 10): ca. 150.000 m³
Erftverlegung Gnadenthal (Abschnitt 1): ca. 100.000 m³
Glesch (Abschnitt 20): ca. 80.000 m³

Topografie, verfügbare Flächen, bestehende Nutzungen und zulässige Wasserstände bestimmen, wie viel zusätzlicher Rückhalt tatsächlich möglich ist. Wo andere Nutzungen der Aue wenig Raum lassen oder Stauziele fortbestehen, kann der Nutzen für die Hochwasservorsorge geringer ausfallen.

Warum steht deutlich weniger Zeit zur Verfügung?

Gründe für die Beschleunigung

Nicht der Anspruch und die Ziele des Erftumbaus wurden erhöht; vielmehr wurde der Ausstiegspfad politisch verkürzt. Weil die Sümpfungswassereinleitungen nun früher zurückgehen, muss die Erft auch früher auf deutlich weniger Wasser vorbereitet sein. Dafür stehen 15 Jahre weniger zur Verfügung und das, obwohl Planung, Genehmigung, Flächensicherung und Bau weiterhin lange Vorlaufzeiten benötigen.

Vom Zieljahr 2045 zum Kohleausstieg 2030

Der ursprüngliche Braunkohleplan für den Tagebau Hambach ging davon aus, dass die Braunkohlengewinnung 2045 enden würde. Planung und Umsetzung der 23 Abschnitte aus dem Perspektivkonzept sollten entsprechend schrittweise bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Seit 2019 wurde der Ausstiegspfad politisch zunächst auf 2038 und schließlich auf 2030 vorgezogen.

2019 
Abschlussbericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (KWSB)
Ausstiegshorizont: 2038 statt 2045
2020 
Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)
Ausstiegshorizont: 2038
2021
Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausstiegshorizont: 2038
2022
Verständigung von MWIKE, BMWK und RWE Power AG
Ausstiegshorizont: 2030
2023
Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausstiegshorizont: 2030

Für die Erft verkürzt sich der ursprüngliche Zeitrahmen damit um 15 Jahre. Die Phase mit deutlich geringeren Abflüssen rückt näher. Die politischen Entscheidungen haben jedoch weder die fachlichen Aufgaben noch die notwendigen Genehmigungen, Rechteklärungen und Bauabläufe automatisch beschleunigt. Genau daraus entsteht der besondere Zeitdruck.

Warum Abwarten keine Option ist

Weniger Wasser bleibt in einem breiten, tiefen und teilweise aufgestauten Gewässer länger stehen. Besonders in warmen und trockenen Phasen kann sich die Erft stärker erwärmen; Algenwachstum und Sauerstoffmangel werden wahrscheinlicher. Das schwächt die Gewässergüte und die Lebensräume. In siedlungsnahen Abschnitten können sichtbare Algen, Gerüche und andere Beeinträchtigungen auch das Wohn- und Erholungsumfeld spürbar belasten.

Beschleunigung bedeutet deshalb, besonders wirksame und realistisch umsetzbare Abschnitte zuerst zu bearbeiten, Planungsräume sinnvoll zu bündeln und Aufgaben parallel zu organisieren. Sie bedeutet nicht, gesetzliche Prüfungen, Beteiligung oder bestehende Rechte zu verkürzen oder vorwegzunehmen. Mehr Tempo entsteht durch bessere Vorbereitung und Koordination, nicht durch geringere Sorgfalt.

Wie werden Planung, Genehmigung und Umsetzung organisiert?

Der Plan für den beschleunigten Erftumbau

Der beschleunigte Erftumbau ordnet Planung und Umsetzung neu: besonders wirksame und umsetzbare Abschnitte werden priorisiert, Verfahren soweit möglich gebündelt und Planungsaufgaben parallel bearbeitet. Belastbare Unterlagen, Beteiligung und behördliche Entscheidungen bleiben die Grundlage jedes Vorhabens.

Grundsätzlicher Projektablauf: vom Bedarf bis zur Nachsorge

Gewässerprojekte durchlaufen von der Projektentwicklung über Planung und Planfeststellung bis zur Ausführung, zum Projektabschluss und zur Nachsorge mehrere Phasen. Beim beschleunigten Erftumbau werden Arbeitsschritte, soweit fachlich, rechtlich und finanziell möglich, parallel vorbereitet, Planungsräume gebündelt und Beteiligte frühzeitig eingebunden. Die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen, Beteiligungen und behördlichen Entscheidungen werden dadurch nicht ersetzt.

Priorisierung: Zielhorizonte 2030 und 2038

Vorrang erhalten vor allem Abschnitte mit starkem Rückstaueinfluss (wegen des größten gewässerökologischen Risikos), hoher Bedeutung für den Strukturwandel und realistischen Umsetzungsvoraussetzungen. Die priorisierten Abschnitte sollen möglichst bis 2030, die weiteren Abschnitte bis 2038 baulich umgesetzt werden. Diese Horizonte dienen der Steuerung; sie sind keine Garantie für den Abschluss jedes einzelnen Vorhabens.

Bündelung: Beispiel Erftaue Kapellen (Abschnitte 6–9)
Bei der Erftaue Kapellen wurden vier ursprüngliche Abschnitte zu einem mehr als sechs Kilometer langen Planungsraum zusammengeführt. Ein gemeinsames Verfahren und ein gemeinsames Bodenmanagement können Schnittstellen reduzieren, Zeit sparen und die ortsnahe Verwendung von Boden erleichtern. Gleichzeitig wächst die Zahl der betroffenen Flächen, Nutzungen und fachlichen Beziehungen. Die Bündelung macht die Planung damit zusammenhängender, zugleich aber auch anspruchsvoller.

Kommunikation als Teil der Umsetzung
Mit der Kampagne Erft.Bewegt. begleitet KOMM.RHEIN.REVIER. den Erftumbau als Gesamtprozess kontinuierlich kommunikativ. Die Kommunikation setzt damit früher an als die Information zu einzelnen Baumaßnahmen: Sie erklärt Planungsstände, Zielbilder, Chancen, Unsicherheiten und Zuständigkeiten und macht sichtbar, was sich für Anwohnerinnen und Anwohner, Kommunen und die Region verändern kann. Der Austausch mit Betroffenen, Verbänden, Politik und Öffentlichkeit wird entsprechend dem Planungsfortschritt schrittweise aufgebaut. KOMM.RHEIN.REVIER. trifft keine Planungs-, Zulassungs- oder Bauentscheidungen.

Aktueller Stand von Planung und Umsetzung

Die folgende Übersicht bildet den Stand vom 31. Juli 2026 ab und zeigt, wie weit die Planungen fortgeschritten sind und welche nächsten Schritte angestrebt werden. Ein belastbarer Baubeginn kann in der Regel erst nach Zulassung, Rechteklärung, Flächenverfügbarkeit und gesicherter Finanzierung benannt werden.

Erftaue Kapellen (6–9): Abschluss der Entwurfsplanung im Herbst 2026; Vorlage der Genehmigungsunterlagen zur Vorabprüfung durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Winter 2026/27 angestrebt.

Mühle Kottmann (10): Erörterungstermin im Januar 2026; die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für den frühen Herbst 2026 avisiert.

Kasterer Mühlenerft (16): Genehmigungsunterlagen für Durchgängigkeit, Sohlanpassung und Strukturverbesserung werden erarbeitet; Einreichung Ende 2026 angestrebt.

Bedburger Mühlenerft (17): Genehmigungsunterlagen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit werden erarbeitet; Einreichung Ende 2026 angestrebt.

Glesch (20): Ergänzende Antragsunterlagen wurden der Bezirksregierung Köln im Januar 2026 vorgelegt.

Soll-Ist-Vergleich als laufende Steuerungsaufgabe

Der gemeinsame Terminplan beschreibt, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt erreicht werden sollen. Regelmäßig wird geprüft, ob der tatsächliche Planungs- und Verfahrensstand damit übereinstimmt. Fehlen in einem Abschnitt wichtige Voraussetzungen, können zunächst Abhängigkeiten geklärt, vorbereitende Arbeiten verstärkt oder räumlich, technisch und rechtlich früher umsetzbare Abschnitte vorgezogen werden. So werden sowohl die Planungskapazitäten als auch die Reihenfolge der späteren baulichen Umsetzung fortlaufend an den tatsächlichen Stand angepasst.

Bereits umgesetzte Abschnitte als Werkzeugkasten

Vier bereits umgestaltete Abschnitte zeigen, wie unterschiedlich die Erft weiterentwickelt werden kann. Ihre Erfahrungen mit Gewässerverlegung, Auenanbindung, Hochwasserrückhalt und Strömungslenkung bilden einen Werkzeugkasten für weitere Vorhaben, ohne die örtliche Planung zu ersetzen.

Welche Rahmenbedingungen prägen Varianten, Verfahren und Umsetzung?

Maßgebende Projektrisiken

Der verkürzte Zeitrahmen trifft auf rechtliche, räumliche und technische Rahmenbedingungen, die gemeinsam geklärt werden müssen. Zielkonflikte in einem so großen Planungsraum sind unvermeidlich. Bestehende Staurechte, verfügbare Flächen und berechtigte Belange von Anliegerinnen und Anliegern beeinflussen Varianten, Verfahren, Termine und die spätere Umsetzung. Eine frühzeitige Klärung schafft belastbare Lösungen.

Fachliche Risikoanalyse: die drei prägenden Projektrisiken

Die folgenden Punkte sind keine Wertung bestehender Rechte oder Interessen. Sie beschreiben Bedingungen, die in jedem Abschnitt sorgfältig berücksichtigt und mit den Zielen des Erftumbaus in Einklang gebracht werden müssen.

Bestehende Staurechte
Bedeutung für die Planung: Rückstau auf rund 15 km beeinflusst Gefälle, Aufenthaltszeit, Durchgängigkeit und Auenanbindung.
Umgang: Rechte und Pflichten im Einzelfall prüfen, Varianten untersuchen und behördlich abwägen.

Verfügbare Flächen
Bedeutung für die Planung: Stehen einzelne Grundstücke nicht zur Verfügung, können sich Planungskorridore, Bodenmanagement oder Bauabläufe verändern.
Umgang: Langfristiges Flächenmanagement, Flurbereinigung und frühzeitige Vereinbarungen nutzen.

Belange und Betroffenheiten von Anliegerinnen und Anliegern
Bedeutung für die Planung: Eigentum, Nutzungen, Zufahrten, Entwässerung, Ortsbild und Sicherheit prägen die passende Lösung. Akzeptanz von Veränderung.
Umgang: Folgen ortsbezogen untersuchen, früh informieren, formell beteiligen und nachvollziehbar abwägen.

Weitere Planungsanforderungen

  • Genehmigungen: Der Erftverband erarbeitet vollständige, prüffähige Unterlagen. Die zuständigen Behörden führen die erforderlichen Prüfungen, Beteiligungen und Abwägungen durch und schaffen damit Rechtssicherheit für die Umsetzung.
  • Denkmalschutz: Historische Anlagen, mögliche Schutzwerte und Pfahlgründungen werden früh untersucht. So können erhaltenswerte Strukturen berücksichtigt und mit geeigneten Varianten verbunden werden.
  • Boden: In Auensedimenten sind historisch Schwermetalle angereichert. Damit belastetes Material bei Erdarbeiten nicht unkontrolliert verlagert wird, sind in jedem betroffenen Abschnitt Untersuchungen und ein abgestimmtes Bodenmanagement erforderlich.
  • Finanzierung: Die beschleunigte Umsetzung erfordert, einen entscheidenden Anteil der Landesmittel in deutlich kürzerer Zeit bereitzustellen und Maßnahmen von Anfang an dauerhaft tragfähig zu planen.
  • Abflussstützung: Umfang, Herkunft, Zuständigkeit und Dauer müssen abschließend festgelegt und mit der baulichen Anpassung der Erft abgestimmt werden.
  • Bisheriger Erftlauf: Wo ein neuer Lauf entsteht, werden die Gestaltung, eine mögliche Verfüllung oder die Folgenutzung des bisherigen Flussbetts für jeden Abschnitt gesondert geplant und zugelassen.

Veränderungen früh erklären und Betroffenheiten ernst nehmen

Für viele Menschen ist die Erft ein vertrauter Landschaftsraum, Teil ihrer Nachbarschaft und ihres Arbeitsumfelds sowie Teil der lokalen Geschichte. Veränderungen am Flusslauf, andere Wasserstände, zusätzlicher Flächenbedarf oder längere Bauphasen können den Alltag konkret berühren und nachvollziehbare Fragen auslösen. Gute Kommunikation beginnt deshalb nicht mit fertigen Entscheidungen, sondern macht früh sichtbar, was sich verändern kann und an welchen Stellen noch Varianten geprüft werden.

  • Ortsbezogene Zielbilder: Karten, Schnitte und Perspektiven sollen zeigen, wie Fluss, Wege, Aue und angrenzende Nutzungen zusammenspielen können.
  • Klare Wissensstände: Es muss erkennbar sein, was feststeht, was noch untersucht wird und welche Behörde entscheidet.
  • Konkrete Betroffenheiten: Folgen für Grundstücke, Zufahrten, Entwässerung, Wege, Ortsbild und Bauzeiten werden in der jeweiligen Abschnittsplanung betrachtet und nicht pauschal.
  • Beteiligung und Rückmeldung: Hinweise und Einwendungen werden geprüft und in die Abwägung einbezogen; die abschließende Entscheidung liegt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Beschleunigung und Beteiligung sind keine Gegensätze. Je früher Veränderungen verständlich erklärt werden und berechtigte Belange in die Planung einfließen, desto belastbarer sind die Lösungen für die spätere Umsetzung des Erftumbaus.

Was geschieht, wenn die Anpassung dem Abflussrückgang nicht folgt?

Folgen einer nicht fristgerechten Umsetzung

Nach dem Rückgang der Sümpfungswassereinleitungen wird die Erft deutlich weniger Wasser führen. Blieben ihr breites und teilweise aufgestautes Bett sowie die Stauhaltungen unverändert, würde sich der Abfluss verlangsamen; in Rückstaubereichen könnte die Strömung zeitweise nahezu zum Erliegen kommen. Das Wasser könnte sich stärker erwärmen und an Qualität verlieren. Das würde Lebensräume belasten, die Leistungen von Fluss und Aue schwächen und könnte für die Menschen am Gewässer zu einer dauerhaft spürbaren Beeinträchtigung werden.

Unzureichende Anpassung an das veränderte Abflussregime

Nach dem Kohleausstieg fehlen zunächst natürliche Grundwasserzuflüsse, weil sich die durch den Bergbau abgesenkten Grundwasserstände erst langfristig erholen. Zugleich versickert weiterhin mehr Wasser aus der Erft in den Untergrund. Deshalb ist in der Übergangsphase eine bergbaubedingte Abflussstützung erforderlich. Sie kann die heutige Wasserführung jedoch weder dauerhaft noch im bisherigen Umfang aufrechterhalten.

Natürlicher Grundwasserzustrom:
Bis etwa 2070 bergbaubedingt unterbunden.
Versickerung:
Bergbaubedingt erhöht; verstärkt das Niedrigwasserdefizit.
Abflussstützung:
Stützungskonzept in Bearbeitung; Umfang, Herkunft, Zuständigkeit und Dauer müssen abschließend festgelegt werden.
Derzeitiger Planungsansatz:
Einleitung von bis zu 1,9 m³/s, um am Pegel Neubrück einen Niedrigwasserabfluss von mindestens 2,5 m³/s einzuhalten.
Bauliche Konsequenz:
Flussbett und Stauhaltungen müssen auch mit der Stützung an deutlich geringere Abflüsse angepasst werden.

Besondere Betroffenheit der Stauhaltungen

In Stauhaltungen wird der freie Abfluss verzögert oder verhindert. Sinkt die Wasserführung, bleibt das Wasser dort besonders lange stehen. In warmen und trockenen Phasen kann es sich stärker aufheizen; Algenwachstum und Sauerstoffmangel werden wahrscheinlicher. Das kann die Gewässerfauna beeinträchtigen und im ungünstigen Fall zu Fischsterben führen.

Die Folgen enden nicht am Ufer. Sichtbare Algen, unangenehme Gerüche und eine stärkere Belastung durch Insekten können das Wohn- und Erholungsumfeld entlang betroffener Abschnitte deutlich beeinträchtigen. Ein Fluss, der über längere Zeit kaum fließt und an Qualität verliert, wird für seine Nachbarschaft von einem prägenden Freiraum zu einer spürbaren Belastung.

Zugleich bleiben eigendynamische Entwicklung, Sedimenttransport und ökologische Durchgängigkeit eingeschränkt. Eine Verlegung in die Tallage bei unverändert hohen Stauzielen könnte außerdem große Auenflächen dauerhaft überstauen. Dieser Zielkonflikt lässt sich daher nicht allein durch eine andere Form des Flussbetts lösen.

Folgen für Region und Projekt

  • Menschen und Siedlungen: Eine schlechtere Gewässergüte, Gerüche, sichtbare Algen und Einschränkungen für Aufenthalt und Naturerleben können das Umfeld am Fluss dauerhaft belasten.
  • Fluss und Aue: Der Zustand von Fluss und Aue ist in den betroffenen Abschnitten bereits heute stark beeinträchtigt. Bei einer nicht fristgerechten Umsetzung gehen daher keine bestehenden Qualitäten verloren; vielmehr bleiben notwendige Verbesserungen aus. Gewässergüte, Durchgängigkeit und Strukturentwicklung können sich nicht verbessern, und die Erft kann ihr Potenzial für Rückhalt, Kühlung und Lebensraum nicht entfalten. Bleiben Stauhaltungen dauerhaft erhalten, ist eine eigendynamische Entwicklung in diesen Abschnitten weiterhin ausgeschlossen.
  • Hochwasservorsorge: Zusätzliche Rückhalteräume und die Anbindung geeigneter Auen stehen später oder sogar nie zur Verfügung.
  • Strukturwandel: Chancen für klimaresiliente Freiräume, Stadtentwicklung, Naherholung und eine neue regionale Identität werden verzögert oder bleiben ungenutzt.
  • Projektsteuerung: Planungskapazitäten und die Reihenfolge der Umsetzung müssen gegebenenfalls neu geordnet werden; provisorische Lösungen können zusätzlichen Zeit-, Flächen- und Finanzbedarf auslösen.

Die dauerhafte Lösung ist deshalb zugleich die wirtschaftlichere und verlässlichere Lösung: Die Erft muss rechtzeitig so umgestaltet werden, dass sie an die künftige Wasserführung angepasst ist und ihre Aufgaben für Menschen, Natur und Region langfristig erfüllen kann.